Seit dem 01.01.2023 ist die Anwendung von „Cybutryne“-haltigen Schiffsanstrichen auf Schiffen in der Türkei verboten. Am 01.01.2023 wurden die anzuwendenden Verfahren auf Schiffen mit cybutrynhaltiger Oberflächenfarbe festgelegt.
Die neue Entscheidung wurde im Schreiben vom 27.12.2022 mit der Nummer 871631 des türkischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, Generaldirektion für Werften und Küstenstrukturen, bekannt gegeben.
Mit der am 17.06.2021 angenommenen Entscheidung mit der Nummer MEPC.331 (76) ist die Grundlage der Schiffsanstrichverordnung, die die grundlegenden Anforderungen an Systeme zur Vermeidung organischer Verschmutzung regelt, die in Schiffsrümpfen in der Türkei verwendet werden, das Internationale Übereinkommen über die Kontrolle schädlicher organischer Anti-Anhaftungssysteme auf Schiffen. (2001) Anhang-1 wurde modifiziert.
Mit den vorgenommenen Änderungen wurde bekannt gegeben, dass ab dem 01.01.2023 das Auftragen von „Cybutryne“-haltigen Schiffsanstrichen auf Schiffen verboten ist. Darüber hinaus werden die anzuwendenden Verfahren auf Schiffen, die in den Anwendungsbereich der Ausnahme fallen und die am 01.01.2023 einen cybutrynhaltigen Anstrich auf ihren Oberflächen haben, ebenfalls in dem entsprechenden Artikel festgelegt.